Besuchsbegleitung

Für Kinder und Eltern in schwierigen Trennungssituationen

Helferin in einer Kindergruppe

Wir wollen Kindern nach der Trennung/Scheidung ihrer Eltern ermöglichen, zu beiden Elternteilen eine vertrauens- und liebevolle Beziehung aufrecht zu halten bzw. wieder aufzubauen. Die Besuchsbegleiterin / der Besuchsbegleiter hilft den Eltern, die gemeinsamen Stunden zum Wohl ihres Kindes in einer entspannten und vertrauensfördernden Atmosphäre zu gestalten.

 


Wir möchten Eltern dabei unterstützen, die Besuche ihres Kindes beim besuchsberechtigten Elternteil wieder eigenverantwortlich und selbständig zu regeln und zu gestalten.

Besuchsbegleitung unterstützt Eltern nach einer Scheidung oder Trennung:

  1. Bei Problemen mit der Umsetzung von Besuchskontakten,
  2. wenn keine oder nur seltene Kontakte zwischen Kind und besuchsberechtigten Elternteil bestehen,
  3. bei Schwierigkeiten bei der Übergabe oder Übernahme des Kindes,
  4. zum Schutz des Kindes bei etwaigen Befürchtungen eines Elternteils.


Die Kontakte finden unter Begleitung einer qualifizierten Fachkraft in kindgerechten Räumlichkeiten statt. Termine erfolgen nach Vereinbarung. Wenn Sie noch Fragen haben, dann melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail bei einem unserer Standorte.

Kosten: € 36,-- pro Stunde.

Einkommensabhängig ist eine Förderung des BMASK, in voller Höhe für maximal 40 Stunden, bzw. für einen Zeitraum von 12 Monaten, möglich.

Eine Abklärung diesbezüglich erfolgt beim Erstgespräch.

Geförderte Besuchsbegleitung ist an Wochentagen ab 15 Uhr, Freitag ab 13 Uhr und Samstag ganztägig möglich.

Für eine geförderte Besuchsbegleitung stellen Sie bei dem für Ihr Kind örtlich zuständigen Bezirksgericht den Antrag auf Besuchsbegleitung gemäß § 111 Außerstreitgesetz (AußStr.G).

Gefördert von:

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Ursula Luschnig

Mag.a Ursula Luschnig
Leitung

Kolpinggasse 6/II
9010 Klagenfurt

T 0463-500667
F 0463-500667- 20
M 0676-843 888 150


Zentrale Anmeldung und Information:

Kolpinggasse 6/II
9010 Klagenfurt

T 0463-500 667
F 0463-500667- 20