© Andreas Jakwert
Energiesparberatung und Gerätetausch
Sie haben hohe Energiekosten und wissen nicht woran es liegt? Mit unserer Energiesparberatung unterstützen wir Sie beim Senken Ihrer Energiekosten im Haushalt.
Sie erhalten Informationen zu einfach umsetzbare Energiesparmaßnahmen und gemeinsam mit Energiesparberater*innen werden Ihre Elektrogeräte auf den Energieverbrauch überprüft.
Ablauf
In der ersten Beratung überprüfen wir, ob Ihr Haushalt die Kriterien für eine Unterstützung erfüllt. Diese findet bei uns in der Sozialberatung statt. Sie erhalten alle Informationen zum Programm und wir füllen gemeinsam den Förderantrag aus.
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und besprechen leicht umsetzbare Energiesparmaßnahmen.
Wenn wir im Rahmen der Energiesparberatung feststellen, dass Ihre Elektrogeräte veraltet und wenig energiesparend sind, ist ein kostenloser Tausch möglich. Es können maximal zwei Geräte pro Haushalt getauscht werden. Folgende Geräte können getauscht werden: E-Herd und Backofen, Kühlschrank, Tiefkühler, Kühl-Gefrier-Kombinationen, Waschmaschine oder Geschirrspüler.
Wann können Sie die Energiesparberatung in Anspruch nehmen?
Sie müssen in einem armutsbetroffenen Haushalt leben und einen Hauptwohnsitz in Österreich haben. Zusätzlich muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Befreiung vom ORF Beitrag, EAG-Kostenbefreiung (§72 EAG), Fernsprechentgelt-Zuschuss
- Heizkostenzuschuss des Landes Kärnten
- Nachweis über Bezug von Sozialhilfe oder Ausgleichszulage (ASVG, BSVG, GSVG)
- Nachweis über Bezug von Wohnbeihilfe
Ergänzend ist es uns möglich bei Fehlen eines Nachweises, selbst eine Bewertung abzugeben und diese zu bescheinigen.
Erstberatung vereinbaren
Treten Sie mit uns in Kontakt und vereinbaren Sie einen Termin zur Erstberatung. Erst nach dieser werden die Termine für die Energiesparberatung und den Gerätetausch vereinbart.
Tanja Schlieber MA
Sozialberatung & Sozialhilfe: Energieprojekte
Unterlagen für die Erstberatung
- Ausweis
- Meldezettel
- Nachweis der GIS-Befreiung oder über Heizkostenzuschuss oder über Sozialhilfe / Ausgleichszulage oder Nachweis der Wohnbeihilfe
