Mit Ihrer Zustiftung nachhaltig Gutes bewirken

Die Caritas Stiftung Österreich bietet Ihnen die Möglichkeit, unter ihrem Dach eine eigene Zustiftung zu gründen – ein wirkungsvoller Weg, langfristig Gutes zu tun. Neben finanziellen Zuwendungen können auch Immobilien wie Eigentumswohnungen oder Zinshäuser eingebracht werden, um dauerhaft soziale Projekte zu unterstützen. 

Im Gegensatz zur klassischen Spende, die kurzfristig hilft, bleibt das Stiftungskapital erhalten und erzielt durch seine Erträge unbegrenzt soziale Wirkung. So schaffen Sie bleibende Werte und helfen nachhaltig – heute, morgen und über Generationen hinweg. Als Zustifter*in können Sie Menschen in allen Wirkungsbereichen der Caritas unterstützen und entscheiden selbst über den Verwendungszweck.

Direkt in Kärnten helfen

Haben Sie Interesse eine eigene Zustiftung zu Gunsten der Caritas Kärnten einzurichten? Gerne beantworte ich Ihre Fragen dazu freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme:

Mag. Roberta Striedinger

Unternehmens- und Stiftungsfundraising

Sandwirtgasse 2

9020 Klagenfurt

FAQs - Caritas Stiftung Österreich

Hintergründe

Die Caritas Stiftung Österreich (in Folge CSÖ genannt) ist die erste eingetragene Stiftung im Jahr 2016 nach dem Bundesstiftungs- und Fonds-Gesetz 2015 in Österreich.

Die CSÖ wurde von allen neun österreichischen diözesanen Caritas Organisationen sowie der Caritas Österreich gegründet. Wohlhabende Persönlichkeiten und Unternehmen, die langfristig hilfsbedürftigen Menschen helfen wollen und einen Teil ihres Vermögens einsetzen wollen, können dies auch tatsächlich wirksam tun, ohne dafür selbst eine Stiftung gründen zu müssen. Sie können unter dem Dach der CSÖ eine sogenannte "Zustiftung" gründen.

Die bestehenden Netzwerke, Strukturen und Prozesse der CSÖ sind effektiv und effizient und ermöglichen minimale Kosten im Gegensatz zur Gründung und dem Betrieb einer eigenen Stiftung, bei der man einen hohen Verwaltungsaufwand und laufende Zusatzkosten zu tragen hat. Außerdem gibt es steuerliche Vorteile gemäß EStG §4a und §4b. 

„Wenn wir Not sehen, handeln wir“. - So lautet der Kernauftrag der Caritas. Dazu gehört, für jene Menschen einzutreten, die keine Stimme haben und dabei Menschen, ungeachtet ihrer Herkunft, Religion oder ihres Geschlechts, zu unterstützen. Die CSÖ hat ausschließlich den Zweck, gemeinnützige und soziale Vorhaben zu verwirklichen, gem. CSÖ Gründungserklärung iSd §§ 34 ff Bundesabgabenordnung (BAO).

Eine Zustiftung hat im Gegensatz zu einer Spende langfristige Wirkung, kann individuell gestaltet werden, hat einen selbständigen Rechnungskreis und ist absetzbar nach EStG § 4b. Darüber hinaus gibt es einen Vermögenserhalt, der sich über viele Jahre und über Generationen hinweg auswirkt. 

Ja, Zustifter*innen (individuell und als Unternehmen) entscheiden über den Verwendungszweck, die Laufzeit und die Art der Vermögensveranlagung. Zustifter*innen können Projekte bzw. Menschen in allen Wirkungsbereichen der Caritas unterstützen: Obdachlose, Kinder & Jugendliche, Menschen mit Beeinträchtigung, Demenzkranke, Menschen im Hospiz, in ihrer eigenen Region im Inland oder auch im Ausland. 

Zustiftungen und Finanzierung

  • Vermögenserhaltende Zuwendung: Bei der vermögenserhaltenden Zuwendung kommen die Erträge einem definierten Projekt zugute, das Vermögen bleibt erhalten.
  • Vermögensverzehrende Zuwendung: Bei der vermögensverzehrenden Zuwendung darf das Kapital über einen vereinbarten Zeitraum aufgebraucht werden.
  • Stiftungsdarlehen: Das Stiftungsdarlehen ähnelt der vermögenserhaltenden Zuwendung, jedoch kann das Vermögen vom / von der UnterstützerIn zurückverlangt werden. In diesem Falle würde der steuerliche Vorteil wegfallen.
  • Immobilien: Ein Zinshaus oder eine Eigentumswohnung wird in die Caritas Stiftung Österreich eingebracht. Diese verpflichtet sich zum Erhalt der Liegenschaft. Die Mieterträge (nach Abzug der Kosten der Liegenschaft) dürfen einem bestimmten Projekt zugutekommen.

Nicht nur Einzelpersonen, sondern auch Unternehmen können eine Zustiftung gründen. Immer mehr Unternehmen sind an einer Zustiftung interessiert. Einerseits um damit ein Angebot mit hoher sozialer Wirkung für ihre KundInnen zu schaffen. Andererseits ist dies nicht nur eine glaubwürdige Art und Weise, das S-Thema (der ESG) zu vermitteln, sondern auch eine wirksame Möglichkeit, es nach außen, in die Gesellschaft zu tragen. Nachhaltigkeit mit langfristiger Wirkung für Generationen ist garantiert.

EStG § 4a und § 4b erlauben Verdoppelung der Absetzbarkeit. Gem. §4a EStG sind Spenden aus dem Betriebsvermögen bis zu 10% des Gewinnes als Betriebsausgabe geltend zu machen. Gem. §4b EStG können Stiftungen zusätzlich bis zu 10% des Gewinnes als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Falls eine Geltendmachung im Stiftungsjahr nicht (zur Gänze) möglich ist, kann dies in den nächsten 9 Jahre erfolgen (Vortrag).

Ja, es gibt eine Rahmen-Veranlagungsrichtlinie (R-VRL) der Caritas Österreich die festschreibt, dass die Caritas die ihr anvertrauten Mittel angemessen, sparsam und überprüfbar einsetzt und dabei versucht sozial gerecht und ökologisch verantwortlich zu handeln. Dies soll in gleicher Weise auch für die Veranlagung gelten.

Zur Gründung einer Zustiftungsvereinbarung oder eines Schenkungsvertrages ist eine Notariatsakt zwischen der*m Zustifter*in und der Stiftung erforderlich. Dieser kann im gegenseitigen Einvernehmen gemäß der Gründungserklärung der CSÖ erstellt werden. Enthalten sollte sie in jedem Fall: Gegenstand der Zustiftung; Zuwendung und Annahme; Zusicherungen der CSÖ; Rechtswahl und Gerichtsstand.

Ein Engagement in der CSÖ wird ab einer Summe von EUR 100.000 als sinnvoll erachtet. Mit diesem Mindestbetrag wird eine nachhaltige Unterstützung von Hilfsprogrammen gewährleistet und die Möglichkeit einer persönlichen Mitsprache gegeben. 

Verwaltungsaufwand: Um die Aufwände für den Wirtschaftsprüfer, die Buchhaltung (pro Zustiftung gibt es einen eigenen Rechnungskreis) den Finanzbericht und die allgemeine Verwaltung der Stiftung abzudecken, kommen folgende Abzüge zum Tragen:

  • Bilanzsummenabzug: jährlich 0,5% der Bilanzsumme per 31.12. des jeweiligen Jahres (exkl. des Stammkapitals und der NPO-Rückstellung)
  • Ertragsabzug: ein 10%-Abzug von allen G&V-wirksamen Erträgen, die die Veranlagung der Zustiftungsgelder generiert (Zins-, WP-, Mieterträge).

Anbahnungs- und Betreuungsaufwände:
Die Bewerbung der Stiftung mittels Vorträgen, Präsentationsterminen will finanziert werden, als auch der Zeitaufwand für detaillierte Abstimmungsgespräche und die Erstellung des jährlichen Wirkungsberichts mit anonymisierten Fall- bzw. Erfolgsgeschichten. Dafür wird einmalig ein Anbahnungs- und Betreuungsaufwand in Höhe von 10% angesetzt.

Der Bilanzstichtag der CSÖ ist der 31.12.

Corporate Governance

Wer das Vermögen verwaltet, entscheiden die Stifter*innen. Das kann die CSÖ sein, aber auch die bisherige Privatbank oder die*der Vermögensverwalter*in. Falls vom*von der Spender*in nicht anders festgelegt, werden von der Caritas Stiftung Österreich klare ethische Veranlagungsrichtlinien vorgegeben. Sämtliche Zustifterrechte werden durch den*die Zustifter*in und die CSÖ gemeinsam ausgeübt.

Nach dem Willen der Stifter*innen besteht die Option, dass nur die Erträge, etwa Zinsen oder Mieteinnahmen, für Sozialprojekte verwendet werden, der Vermögensstamm (das Grundkapital, die Immobilie etc.) bleibt bei dieser Variante unangetastet.

Der Aufsichtsrat und der Wirtschaftsprüfer haben die Aufgabe, die ordnungsgemäße Verwendung der Zustiftungen zu überprüfen. 

Ja, jährlich werden pro Zustiftung Reportings über die Vermögens- und Wirkungsbereiche ausgegeben.

Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:

  • Generalsekretärin der Caritas Österreich
  • Generalsekretär Internationale Programme der Caritas Österreich
  • Mitglied der Geschäftsleitung Caritas Österreich
  • Vertreter*innen aller 9 Caritas-Diözesen

Mitgestaltung, Ownership und Namensgebung

Je nachdem, in welchem Ausmaß man sich engagieren möchte, besteht die Möglichkeit der aktiven Teilhabe, Gestaltung und Mitsprache bei den jeweiligen Projekten. Beispielsweise wäre dies ein ehrenamtliches Engagement in der unterstützten Einrichtung (Lerncafés, Hospiz, etc.)

Die Stifter*innen können je nach Wunsch anonym bleiben oder Namensgeber des Projekts sein, unter dem Motto „Tue Gutes und sprich darüber“.

Für weitere Informationen zur CSÖ stehen wir Ihnen in allen Belangen gerne zur Seite und beraten Sie gerne. Klicken Sie einfach auf den rechten Kontaktbutton.