Eine Hand hält holzerne Dominosteine vom Fallen ab und stoppt so die Kettenreaktion.

Beratungsstelle für Gewaltprävention

Menschen, gegen die ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wird, müssen eine verpflichtende Gewaltpräventionsberatung absolvieren. In Kärnten setzt unsere Beratungsstelle für Gewaltprävention ein dementsprechendes Beratungsangebot um.

Wir setzen bei den Beratungen an der jeweiligen Ausgangslage und Problemstellung des*der Gefährder*in an. In den Einzelgesprächen wird gemeinsam an der Bewältigung der Situation gearbeitet. Es werden Schritte zur sofortigen Beendigung der Gewalthandlung gesetzt und neue Strategien erarbeitet, gewaltfrei mit Konflikte umzugehen.

Hauptinhalte der Beratung

  • Psychosoziale Beratung und Stabilisierung im Sinne verhaltens- und einstellungsverändernder Maßnahmen
  • Vermittlung von Selbst- und Opferempathie
  • Perspektivenwechsel
  • Stärkung der Selbstwahrnehmung
  • Rechtliche Informationen
  • Anlassbezogene Gefährdungseinschätzung

Ziel der Beratung ist es, das eigene Verhalten zu reflektieren und die Verantwortung für das eigene Tun zu übernehmen. Außerdem motivieren wir zu einer weiterführenden Beratung bei weiteren Problemstellungen. Für diese freiwillige Beratung stehen unsere Beratungsstellen in Kärnten zur Verfügung.

Standorte

Klagenfurt
Beratungsstelle für Gewaltprävention - Klagenfurt

Hubertusstraße 5c 9020 Klagenfurt

bfg@caritas-kaernten.at

0463 265 260

Bürozeiten:
  • Montag 8 - 13 Uhr und 14 - 17 Uhr
  • Dienstag und Mittwoch 8 - 12 Uhr
  • Donnerstag 8 - 12 Uhr und 14 - 17 Uhr
  • Freitag 8 - 13 Uhr

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Villach
Beratungsstelle für Gewaltprävention - Villach

Karlgasse 3 9500 Villach

bfg@caritas-kaernten.at

0463 265 260

Die Beratungsstelle befindet sich im 2. Stock.

Beratungstermine nur nach Vereinbarung!

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Rechtliche Grundlage

Mit dem Gewaltpräventionsprogramm der Bundesregierung, das am 1. September 2021 in Kraft tritt, müssen Gefährder*innen im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt – körperliche, sexualisierte, psychische und emotionale Gewalt, Belästigung und Stalking innerhalb von fünf Tagen Kontakt mit der Beratungsstelle für Gewaltprävention aufnehmen und einen Termin vereinbaren. Dieser erste Termin muss innerhalb von 14 Tagen nach Kontaktaufnahme stattfinden.

Finanzierung

Die Beratungsstelle für Gewaltprävention wird finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für Inneres.