KELAG-Hochwasserhilfe

Sie sind von der Hochwasser-Katastrophe im August 2023 betroffen und haben jetzt schon Sorge wegen der Stromkosten? Um privaten Haushalten bei diesen entstandenen Strom-Mehrkosten etwa durch Wasserpumpen und Trocknungsgeräten zu helfen, hat die KELAG eine Hochwasserhilfe eingerichtet.

Welche Kriterien gibt es?

  • Sie müssen Kund*in der KELAG oder des "Kärnten Netz" sein.
  • Sie sind private*r Eigentümer*in von Liegenschaften (KEINE Mieter*in)
  • Ihre betroffene Liegenschaften befindet sich im Bundesland Kärnten.
  • Schadensfall durch Hochwasser, maximal Teildeckung des Schadens durch die Versicherung.

Kriterien erfüllt? Hilfe beantragen!

Um eine Unterstützung zu beantragen, verwenden Sie bitte folgendes Formular. Übermitteln Sie uns dieses, ausgefüllt und unterschrieben sowie mit allen notwendigen Unterlagen.

Wir prüfen die Anträge, nehmen bei Rückfragen Kontakt mit Ihnen auf und leiten die Auszahlungen der KELAG-Hochwasserhilfe in die Wege. Die KELAG-Hochwasserhilfe kann bis 30. Juni 2024 beantragt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Ausweis und Meldezettel
  • Nachweis, dass Sie Kund*in der KELAG oder des Kärnten Netz sind
  • Schadensmeldung der Versicherung mit Einschätzung der Schadenshöhe
  • Nachweis über die Höhe der Schadensdeckung durch die Versicherung

Formular zum Download

Übermittlung der Unterlagen & Fragen?

Sie können die Unterlagen persönlich zu den Öffnungszeiten unserer Sozialberatung (Montag bis Freitag 8 - 11 Uhr sowie Montag, Dienstag, Donnerstag 13 - 15 Uhr), per E-Mail oder per Post (bitte nur Kopien der Belege) übermitteln. 

Sie haben noch Fragen? Wir sind für Sie gerne für Sie da!

Erreichbarkeit:

  • Montag & Dienstag 12 - 17 Uhr
  • Mittwoch bis Freitag 7.30 - 17 Uhr
KELAG-Hochwasserhilfe

Bei der Hochwasserhilfe handelt es sich um eine Unterstützungsleistung der KELAG und des "Kärnten Netz" für Betroffene des Hochwassers 2023 in Kärnten. Wir wickeln die Anträge auf Unterstützung ab.