© Johannes Leitner
Engagement-Vereinbarung für punktuelles Engagement über füreinand'
Wir sagen Danke für deine Hilfsbereitschaft. Denn: Freiwilliges Engagement ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Arbeit und wir freuen uns, dass du mit uns gemeinsam Menschen unterstützt.
Dein Engagement über unsere Community füreinand'
Dein Einsatz ist ein freiwilliges Engagement im Rahmen der Caritas Kärnten. Als Organisation ist es uns wichtig klare Rahmenbedingungen und Unterstützungsangebote für alle engagierten Helfer*innen zu bieten.
Deine Verantwortung als Freiwillige*r
Als Freiwillige*r trägst du Verantwortung und hast zugestimmt, dich bei deinem Engagement an die vereinbarten Rahmenbedingungen deiner Einrichtung und die Vorgaben und Bestimmung zu halten.
Für eine gute Zusammenarbeit ist es wichtig, dass du die mit deiner Ansprechperson vereinbarten Rahmenbedingungen einhältst. Wichtig ist vor allem Zuverlässigkeit: verlässliches Erscheinen, Pünktlichkeit, je nach Aufgabe auch die vereinbarte Regelmäßigkeit und eine zeitgerechte Absage, wenn du einmal nicht kommen kannst.
Informationen, Daten und Dokumente, die du in deiner Arbeit anvertraut bekommst, sind geheim. Eine Weitergabe an andere Personen ist nicht gestattet. Auch nicht nach dem Ende der freiwilligen Arbeit.
Solltest du nicht damit einverstanden sein, wenn Fotos von dir gemacht und auch verwendet werden, bitten wir dich, dies schriftlich deinem*r Freiwilligenkoordinator* in oder unter freiwillig(at)caritas-kaernten.at bekannt zu geben.
Für hauptamtliche sowie freiwillige Mitarbeiter*innen gelten die Datenschutzrichtlinien der Caritas Kärnten, deren Ziel der Schutz aller Personen ist, insbesondere der uns anvertrauten Adressat*innen. Das heißt, dass weder persönliche noch sensible Informationen, Daten und Bilder von Caritas Adressat*innen und Mitarbeiter*innen weitergeben oder über Social Media verbreiten werden dürfen. Über Social Media sollten nur persönliche Meinungen geäußert werden. Offizielle Stellungnahmen zur Arbeit der Caritas fallen in die Zuständigkeit unserer Kommunikationsabteilung.
Weitere Hinweise zu Social Media findest du hier.
Freiwillige werden auch in der Betreuung von Kindern, Jugendlichen oder kognitiv beeinträchtigten Personen eingesetzt. Bei Bedarf kann der*die Freiwillige die Verantwortung für Personen, die aufgrund ihres Lebensalters oder ihrer Behinderung besonders schutzbedürftig sind, übernehmen. Hier ist als aufsichtspflichtige Person dafür zu sorgen, dass die anvertrauten Personen nicht zu Schaden kommen oder anderen Personen Schaden zufügen.
Das Thema Aufsichtspflicht besprichst und vereinbarst du am besten bei der Einschulung oder vor der Übernahme einer Aufsichtspflicht mit deiner Begleitperson bzw. Freiwilligenkoordinator* in. Das heißt, es liegt in deiner Entscheidung, ob du im Rahmen deiner freiwilligen Tätigkeit eine Aufsichtspflicht übernehmen kannst bzw. willst.
Nähere Informationen zum Thema Aufsichtspflicht Kinder & Jugendliche findest du hier.
Die Caritas verurteilt alle Arten von Missbrauch und sexueller Ausbeutung und ist verpflichtet, die von ihr betreuten Personen zu schützen. Jeder Vorwurf und jeder Verdacht muss daher dokumentiert werden. Missbrauch und sexuelle Ausbeutung stellen ein grobes Fehlverhalten dar und sind Gründe für eine sofortige Beendigung der Zusammenarbeit.
Nähere Informationen zu den Kinderschutzrichtlinien findest du hier.
Freiwillige und hauptamtliche Mitarbeiter* innen der Caritas dürfen Abhängigkeitsverhältnisse ihrer Adressat* innen keinesfalls ausnutzen. Dazu gehört unter anderem das Annehmen von Geld oder geldwerten Geschenken von Klient*innen, Bewohner*innen, Angehörigen oder Freund*innen der betreuten Personen, ebenso das Ausborgen von Geld sowie das Fordern, Annehmen oder Versprechen lassen sonstiger Vorteile. Kleine Geschenke (kein Geld) von geringem finanziellen Wert (z.B.: kleiner Blumenstrauß, ein Kuchen, ein Erinnerungsfoto oder ein selbstgemaltes Bild) dürfen gerne angenommen werden.
Als freiwillige*r Mitarbeiter*in wirst du Teil des Teams und vertrittst damit auch die Caritas Kärnten nach außen. In deiner freiwilligen Mitarbeit stimmst du daher die Art und Weise der Betreuung der Adressat*innen mit der Einrichtung ab. Wie die hauptamtlichen Mitarbeiter*innen solltest du dabei ein professionelles Verhältnis zu den betreuten Personen wahren. Deshalb bitten wir dich, private Kontakte zu Adressat*innen gegebenenfalls mit der Einrichtung abzusprechen.
So bist du versichert!
Solltest du dazu noch weitere Fragen haben, melde dich gerne unter versicherung(at)caritas-kaernten.at
Wenn du während deiner Tätigkeit einen Schaden verursachst, der nicht von deiner Haftpflichtversicherung abgedeckt wird, gibt es eine („subsidiäre“) Betriebsversicherung der Caritas.
Während deiner freiwilligen Tätigkeit bist du unfallversichert. Es handelt sich um eine private Unfallversicherung für freiwillige Mitarbeiter*innen der Caritas Kärnten.
Wenn du mit deinem eigenen Auto im Rahmen deiner freiwilligen Tätigkeit einen Schaden verursachst, tritt deine eigene KFZ-Haftpflichtversicherung in Kraft. Diese ist grundsätzlich auch dann zuständig, wenn eine mitfahrende Person eine Verletzung erleiden sollte.
Melde bitte Sachschäden und Unfälle bzw. Vorfälle, die beinahe dazu geführt hätten, umgehend deiner*m Freiwilligenkoordinator*in oder Einrichtungsleiter* in. Ebenso, wenn Personen eine Haftung deiner Person oder der Caritas ansprechen.
Richtlinien und Grundsätze im Detail
Nachfolgende Richtlinien gelten für hauptamtliche und freiwillige Mitarbeiter*innen gleichermaßen. Sie stehen im Einklang mit der allgemeinen Gesetzgebung in Österreich und dienen dem Schutz aller Beteiligten – Mitarbeiter*innen, Klient*innen und Freiwillige.
Verhaltenskodex & Kinderschutzrichtlinie der Caritas Kärnten
- Übergriffe, das sind Fälle von Diskriminierung, Missbrauch und jede Art von Gewalt, stellen ein grobes Fehlverhalten dar und haben rechtliche Konsequenzen.
- Hat ein*e freiwillige*r oder hauptamtliche* r Caritasmitarbeiter*in schwerwiegende Gründe zu der Annahme, dass ein Übergriff vorliegt, so hat sie*er dies der zuständigen Stelle zu melden.
- Hauptamtlichen und freiwilligen Mitarbeiter* innen ist jede Form der Nötigung, Diskriminierung, körperlichen, psychischen oder verbalen Misshandlung und/oder Gewalt, Einschüchterung, Bevorzugung oder wie auch immer gearteten sexuellen Beziehung zu einem in betreuungsverhältnisstehenden Menschen untersagt. Sexuelle Handlungen mit unmündigen und mündigen Minderjährigen sind verboten, unabhängig von dem vor Ort geltenden Mündigkeits- oder Einwilligungsalter.
- Es ist verboten, Geld, Beschäftigung, Waren oder Dienstleistungen als Gegenleistung für sexuelle Handlungen auszutauschen, einschließlich sexueller Gefälligkeiten oder anderer Formen der Demütigung, Erniedrigung oder Ausbeutung. Ebenso ist es verboten, die den betreuten Personen zustehenden Hilfsleistungen als Druckmittel einzusetzen.
Zu den Zielsetzungen der Caritas gehören die Schaffung und Aufrechterhaltung von Rahmenbedingungen, auf deren Basis die Grundwerte der Caritas gefördert und Gewalt, Missbrauch und sexuelle Übergriffe verhindert werden können.
Von freiwilligen und hauptamtlichen Mitarbeiter* innen wird erwartet, dass sie zur Schaffung eines harmonischen Arbeitsumfeldes beitragen, das durch Teamgeist, gegenseitigen Respekt und Verständnis geprägt ist.
Es wird von allen Freiwilligen, Mitarbeiter* innen und Personen, die im Auftrag der Caritas mit Klient*innen und Mitarbeiter* innen in Kontakt sind, erwartet, dass sie die Würde der betreuten Menschen wahren, indem ihr persönliches und berufliches Auftreten stets diesen Anforderungen entsprechen.
Die Caritas verurteilt jede Art von Gewalt, Missbrauch und sexuellen Übergriff auf das Schärfste. Es ist daher jedem Vorwurf und jedem Verdacht dokumentiert nachzugehen.
Gewalt meint Grenzverletzung. Gewalt bedeutet: bewusst Handlungen zu setzen, um die Grenzen – Körper- und Integritätsgrenzen – von Anderen zu verletzen, um mit dieser Verletzung, Schwächung, Demütigung die eigenen Bedürfnisse, Wünsche, Bemächtigungswünsche durch- und umzusetzen.
Die Caritas und ihre Mitarbeiter*innen ergreifen Partei für Schutzbedürftige, darunter vor allem Kinder und Jugendliche, und gegen Gewalt in allen ihren Ausformungen.
Missbrauch von Kindern und Jugendlichen liegt vor, wenn Kinder oder Jugendliche im Alter von weniger als 18 Jahren von Erwachsenen oder anderen Kindern/ Jugendlichen Schaden zugefügt wird, sei es körperlich oder auf andere Weise (vgl. dazu einschlägige gesetzliche Bestimmungen).
Um sexuelle Übergriffe im Sinne dieses Verhaltenskodex handelt es sich, wenn ein*e Kind/Jugendliche*r unter Druck gesetzt oder gezwungen wird, an irgendeiner Form von sexueller Aktivität teilzunehmen – und zwar unabhängig davon, ob sich das Kind des Geschehens bewusst ist, diesem zustimmt oder nicht.
Sexueller Missbrauch beinhaltet Inzest, Vergewaltigung und unsittliches Berühren. Daneben können auch Handlungen ohne direkten Körperkontakt, bspw. das Zeigen von Pornographie oder Aktivitäten auf Internetbasis, unter diesen Begriff fallen. Sexueller Missbrauch kann auch durch Geschwister oder andere Familienmitglieder sowie durch Personen außerhalb der Familie erfolgen.
Als Caritas nehmen wir das Thema Gewaltprävention sehr ernst. Das tun wir, indem wir sensibel auf alle Anzeichen von Gewalt reagieren und allen Formen von Gewalt entgegenwirken. Wenn du einen Vorfall von Grenzverletzung gleich welcher Art beobachtest, sprich es bitte an.
Bei wem?
Bei deinem*r Ansprechpartner*in in der Einrichtung, einer Führungskraft, der Servicestelle für Freiwilliges Engagement oder direkt bei der Gewaltschutzbeauftragten der Caritas Kärnten.
Die Gewaltschutzbeauftragte arbeitet als unabhängige Anlaufstelle zu allen gewaltschutzrelevanten Fragen. An sie kann man sich als zentrale Person vertrauensvoll wenden. Sie informiert und berät koordiniert die weitere Vorgehensweise im Falle einer Grenzverletzung.
Was dann?
- Dokumentation durch die von dir kontaktierte Person
- Einleitung von Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Gewaltschutzbeauftragten
- Nachbearbeitung, Weiterentwicklung, Lernen
Im Notfall!
Offiziell melden (Blaulichtorganisation)!
Es gilt: Selbst- vor Fremdschutz!
Aufsichtspflicht Kinder und Jugendliche
Die Aufsichtsperson ist nur dann strafbar, wenn sie eine ihr auferlegte Verpflichtung durch aktives Tun oder Unterlassung verletzt hat. Strafbare Handlungen, die in diesem Bereich vorkommen, können sein: fahrlässige Körperverletzung (§ 88 StGB), Überanstrengung unmündiger, jüngerer oder schonungsbedürftiger Personen (§ 93 StGB), Im-Stich-lassen eines Verletzten (§ 94 StGB) und die Unterlassene Hilfeleistung (§ 95 StGB) oder die Sachbeschädigung (§ 125 StGB).
- Im Erstgespräch und bei deiner Einrichtung erhältst du alle wichtigen Informationen und besprichst deine Rechte und Pflichten mit deiner Ansprechperson.
- Die hauptamtlichen Mitarbeiter*innen geben alle relevanten Informationen (Aufklärungspflicht) an dich weiter.
- Die alleinige Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen und damit die Übertragung der Aufsichtspflicht kann von beiden Seiten angenommen werden.
- Bevor du selbstständig Aktivitäten übernimmst, findet ein Kennenlernen mit den Kindern und Jugendlichen statt.
- Für Angebote und Aktivitäten, die in Zusammenhang mit Freiwilligen erfolgen, holt die Einrichtung eine unterschriebene Einverständniserklärung (Haftausschluss) der Eltern bzw. Rechtsvertreter*innen ein.
Datenschutzerklärung für freiwillige Mitarbeiter*innen
Die Caritas verarbeitet die von dir, der Einrichtung bzw. der dahinterstehenden Caritas Kärnten, in der du aktiv bist, bekannt gegebenen personenbezogenen Daten
- Name
- Geburtsdatum
- Kontaktdaten
- Adresse, Interessen
- Beginn und Ende der Tätigkeit
zum Zweck der Vermittlung, Kommunikation, Koordination und Evaluierung von Freiwilligenarbeit.
Deine personenbezogenen Daten werden zur Organisation und Abwicklung der Freiwilligenarbeit und damit im Rahmen der bestehenden Freiwilligenvereinbarung zur Erfüllung dieses Vertragsverhältnisses verarbeitet. Wenn darüber hinaus personenbezogene Daten auf Grundlagen deiner Einwilligung verarbeitet werden, hast du das Recht, die Einwilligung jederzeit schriftlich mit Wirkung für die Zukunft uns gegenüber zu widerrufen.
Deine Daten werden an die Einrichtung in denen eine freiwillige Mitarbeit in Frage kommt bzw. in der du aktiv wirst, zum Zweck der Einsatzkoordination und Betreuung weitergegeben. Im Falle eines geförderten Projekts oder geförderten Einrichtung werden deine Daten an Fördergeber*innen (z.B.: Land Kärnten, EU-Stellen, etc.) zum Zweck der Verrechnung und Nachweis der erbrachten Leistung weitergegeben. Darüber hinaus werden Daten nicht ohne deine Einwilligung an Dritte weitergeleitet.
Diese Einwilligung kann jederzeit bei freiwillig(at)caritas-kaernten.at oder unter 0463/555 60 921 widerrufen werden.
Die Daten werden für die Dauer der freiwilligen Mitarbeit und deren Abwicklung und Nachbereitung aufbewahrt. Das sind jedenfalls 3 Jahre nach Beendigung der freiwilligen Tätigkeit. Für verrechnungsrelevante Daten gilt dies 7 Jahre. Personenbezogenen Daten (insbes. Name, Geburtsdatum und Information zur freiwilligen Mitarbeit), die im Zusammenhang mit geförderten Projekten oder Einrichtungen stehen, bei der Betreuung besonders schutzbedürftiger Gruppen oder im Rahmen von Einsatz-, Klient*innen- und Betreuungsdokumentation können auch über die vorgesehene Dauer der Datenspeicherung von 7 Jahren hinaus gespeichert werden.
Social Media Richtlinien
So solltest du dich auf Social Media Kanälen verhalten:
Entscheide selbst, ob du in sozialen Netzwerken angibst, dass du für die Caritas tätig bist. Für jeden deiner Inhalte bist du selbst verantwortlich. Der Dialog in sozialen Netzwerken ist zum Teil hitzig. Bleib daher sachlich und verweise im Zweifelsfall auf die offizielle Seite der Caritas.
Offizielle Statements in sozialen Medien geben nur die Zuständigen der Kommunikationsabteilung bzw. die Caritas Geschäftsleitung ab. Du äußerst deine persönliche Meinung und machst dies transparent.
Neue Caritas Seiten und Caritas Gruppen dürfen nur in Rücksprache mit der Kommunikationsabteilung erstellt werden.
Veröffentliche keine personenbezogenen Informationen von Klient*innen, Patient*innen, Kund*innen, Kolleg*innen oder Partner*innen in sozialen Medien. Veröffentliche Fotos, Filme oder Audiomaterial nur, wenn du dazu berechtig bist.
Zum Urheberrecht: Nenne deine Quellen und kennzeichne Zitate. Hole vor Veröffentlichung von Bildern oder Videos anderer Menschen immer zumindest eine mündliche Einverständniserklärung ein – bei Kindern müssen Erziehungsberechtigte zustimmen!
Soziale Netzwerke sind der falsche Ort, um Probleme am Arbeitsplatz zu diskutieren. Besprich diese direkt mit deiner Ansprechperson.
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Hasserfüllte, gewaltverherrlichende Beiträge oder verleumderische Gerüchte über die Caritas sind strafbar und sollten nicht stehen bleiben.
Melde solche Beiträge an beitragmelden(at)caritasaustria.at, damit wir reagieren können.
Wichtig dabei ist es, Screenshots der Inhalte, der Kommentare, des Zeitraums und des Namens der Social Media Plattform zu machen. Außerdem kopiere bitte immer den exakten Link (Webadresse) des Kommentars, Berichts etc. aus der Browserleiste.
Pass auf allen Plattformen deine Einstellung zur Privatsphäre an. Verwende sichere, unterschiedliche Passwörter und gib deine Zugangsdaten nicht an Dritte weiter. Bedenke, dass du Inhalte nicht nur mit Freund*innen teilst, sondern diese die Inhalte auch an dir Unbekannte weiterleiten können.
Happy End oder Lust auf noch mehr Engagement?
Freiwilliges Engagement heißt auch: du kannst deine Mitarbeit bei unseren Einsätzen jederzeit beenden. Wir hoffen, dass du aus deinem Engagement viel mitnehmen kannst und sind dankbar für jeden Einsatz, den du mit uns absolvierst.
Solltest du Lust auf noch mehr Engagement bekommen gibt es neben den aktuellen Einsätzen über unsere füreinand'-Community eine Vielzahl von Möglichkeiten sich in unseren unterschiedlichsten Bereichen und für die unterschiedlichsten Personengruppen zu engagieren. Eine Übersicht über alle Einsatzmöglichkeiten findest du hier.
