Richtlinien für den Schutz von Kindern

© Daniel Gollner

Der Schutz von Kindern vor Missbrauch, Gewalt, Ausbeutung und Vernachlässigung ist für uns eine Kernaufgabe. Deswegen unternehmen wir alles in unseren Möglichkeiten stehende, um Kinder innerhalb unserer eigenen Organisation Schutz und Sicherheit zu bieten. Dies tun wir mithilfe von Child Safeguarding, also institutionellem Kinderschutz.

Wir stellen sicher, dass…

  • … Mitarbeiter*innen und weitere Personen, die über die Caritas Österreich oder über eine Partnerorganisation in den Kontakt mit Kindern kommen, den Verhaltenskodex und die Kinderschutzrichtlinie der Caritas Österreich kennen, darin geschult werden und sie wissen, wie sie sich zu verhalten haben.
  • … Partnerorganisationen über einen Verhaltenskodex verfügen und Kinderschutzrichtlinien erarbeiten sowie ihre Mitarbeiter*innen darin schulen.
  • … es sowohl in der Caritas Österreich, als auch bei Partnerorganisationen Ansprechpersonen für den Fall von Beschwerden gibt, die wissen, welche nächsten Schritte im Falle einer Meldung zu machen sind.

Die Grundlage dafür bilden der Caritas Verhaltenskodex und unsere Kinderschutzrichtlinie, die von allen Direktor*innen der Caritas Österreich verabschiedet wurden und die für alle Mitarbeiter*innen und Dienstleister*innen im Auftrag der Caritas einzuhalten sind.

Alle Maßnahmen, die wir aus diesen Richtlinien ableiten, sollen…

  • … alle Betroffenen – Kinder, die verdachtsäußernden Personen, deren Umfeld und auch die strittige Person – schützen
  • … die Risiken für Kinder, Mitarbeiter*innen und die Organisation im Rahmen unserer Arbeit minimieren und Handlungssicherheit geben
  • … sicherstellen, dass wir  bei auftretenden Verdachtsfällen rasch und professionell reagiert und die Fälle aufgeklärt werden.