Mein Kirchenbeitrag für Menschen in Not

Wusstest du schon, dass du festlegen kannst, wofür dein Kirchenbeitrag verwendet wird? 50 Prozent deines Beitrages kannst du etwa zugunsten unserer Arbeit zweckwidmen. Damit schenkt dein Beitrag Halt, wo Menschen sonst oft auf sich allein gestellt wären. Er ermöglicht Hilfe, Beratung, Obdach, Pflege sowie Inklusion und Bildung.

Es funktioniert schnell und einfach:

Füll den folgenden Zweckwidmungsantrag aus und schicke diesen an die angegeben (Mail-)Adresse oder du führst die Zweckwidmung direkt bei deiner jeweiligen Kirchenbeitragsstelle durch.

Zweckwidmungsantrag

Die Zweckwidmung kann für bis zu drei Jahre festgelegt werden. Danach muss wieder ein neuer Antrag gestellt werden. Dein Widmungsanteil wird uns am Jahresende gutgeschrieben.

So kommt dein Kirchenbeitrag an

Sr. Grete Traußnig Wohnungslosenhilfe

Unsere Wohnungslosenhilfe bietet mit unserer Tagesstätte „Eggerheim“ neben vielfältigen Hilfen im Rahmen der Wohnungssuche ein Stück Heimat und Familie an. – Darum wollen wir DANKE sagen, denn Ihr Kirchenbeitrag macht es erst möglich.