Social Deal

Wir machen dein Kapital sozial!

Investiere in eine soziale und nachhaltige Zukunft!

Wir stehen vor großen Herausforderungen: Wir wollen Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen in unseren Werkstätten und Pflegewohnhäusern bestmöglich unterstützen und gleichzeitig die Einrichtungen für Bewohner*innen und Klient*innen zukunftsfit machen. Für diese Herausforderungen der Zukunft benötigen wir Kapital, das wir von Menschen und Unternehmen leihen wollen, denen ökologische Verantwortung am Herzen liegt und die zugleich eine sichere und sinnstiftende Veranlagung suchen. Bist du dabei? 

Die geplanten Projekte: 

  • Neubau und Sanierungsarbeiten einzelner Pflegewohnhäuser in Kärnten und Integration eines Hospizes in Klagenfurt 
  • Erweiterung der E-Mobilität in unserem Fuhrpark
  • Thermische Sanierungen und neue Heizanlagen in unseren Einrichtungen
  • Photovoltaikanlagen für nachhaltige Energie in unseren Einrichtungen

Für diese Investitionen brauchen wir Kapital – und die Unterstützung von Darlehensgeber*innen.

Unser Angebot

Mit einem Sozialdarlehen an die Caritas Kärnten kannst du einen Teil deines Ersparten sinnvoll, nachhaltig und sicher anlegen. Dein Geld wirkt doppelt: Es unterstützt soziale und ökologische Projekte und bringt dir eine faire Rendite.

Die Konditionen

  • Mindestbetrag: 1.000 € (max. 50.000 €)
  • Laufzeit: 5 Jahre
  • Fixe Verzinsung: 1,5 % p.a. (es muss keine KEST gezahlt werden)*

Das Besondere

Dein Darlehen ist keine Spende – wir zahlen den gesamten Betrag nach Ablauf der Laufzeit zurück. Du investierst in Projekte, die Menschen helfen, unsere Umwelt schützen und einen gesellschaftlichen Nutzen bringen. Dein Kapital ist sozial. Optional besteht die Möglichkeit, dass du deine Zinsen für noch mehr soziale Wirkung an uns spendest.

So profitieren alle.

  • Die Menschen: bessere Lebensqualität in unseren Einrichtungen.
  • Die Umwelt: weniger Energieverbrauch, mehr erneuerbare Energie. 
  • Dein Kapital: sichere Anlage mit sozialem Mehrwert

Caritas Social Deal = Kapital, das Gutes bewirkt.

Natürlich bekommst du in Form von Infoabenden und Investitionsberichten regelmäßige Updates über die Fortschritte in unseren Projekten, die wir mit Hilfe deines Darlehens umsetzen können. Wir machen dein Kapital sozial und arbeiten transparent. 

Social Deal der Caritas Kärnten

Du willst dich am Social Deal beteiligen? Fülle das Formular aus und wir senden dir die nötigen Unterlagen zu.
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          Zustimmung zum Datenschutz

          Deine Fragen rund um den Social Deal

          Ein Nachrangdarlehen ist eine Kreditform, bei der die Rückzahlung im Insolvenzfall des Unternehmens nachrangig gegenüber anderen Forderungen erfolgt. Das bedeutet, dass Nachrangdarlehensgeber*innen erst bedient werden, nachdem vorrangige Gläubiger*innen ihre Ansprüche erhalten haben. Diese Finanzierungsform wird häufig im Rahmen von Crowdfunding-Projekten genutzt. 

          Das AltFG schafft einen rechtlichen Rahmen für alternative Finanzierungsformen wie Crowdfunding in Österreich. Es erleichtert Unternehmen die Kapitalaufnahme durch alternative Instrumente und stellt gleichzeitig sicher, dass bestimmte Informationspflichten zum Schutz der Anleger*innen erfüllt werden. 

          Grundsätzlich können zwischen EUR 1.000,- und EUR 50.000,- investiert werden. Ab einem Darlehensbetrag von 5.000 Euro innerhalb von 12 Monaten sind gesteigerte Anforderungen im Sinne des Anlegerschutzes zu beachten – siehe nachfolgenden Punkt „Erklärung zum Anlegerschutz“. 

          Darlehensbeträge über EUR 5.000,- bis einschließlich höchstens EUR 50.000,- können dann entgegengenommen werden, wenn der Anleger der Darlehensnehmerin (Caritas Kärnten) in einer gesonderten Erklärung die Auskunft erteilt, 

          1. dass die Darlehensgeber*in höchstens das Doppelte ihres*seines durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens über zwölf Monate gerechnet investiert, oder 
          2. dass die Darlehensgeber*in maximal zehn Prozent ihres*seines Finanzanlagevermögens investiert. 

          Die Zinsberechnung beginnt mit dem Tag des Einlangens des Betrages (Stichtag) auf dem Konto der Darlehensnehmerin und erfolgt ab diesem Stichtag bis zum darauffolgenden 31.7. aliquotiert. Danach erfolgt die Zinsberechnung jährlich jeweils zum 31.7. Die Darlehensnehmerin überweist jeweils im September die im jeweiligen Berechnungszeitraum aufgelaufenen Zinsen an die Darlehensgeber. Bei einer gewünschten Spende der Zinsen erfolgt die Überweisung auf das Spendenkonto der Caritas und wird als Spende der Darlehensgeberin verbucht und bestätigt. Diese Spenden sind steuerlich abzugsfähig. 

          Nach der Mindestlaufzeit von 5 Jahren, können Sie die Veranlagung unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist jederzeit kündigen. Zum Stichtag wird das Kapital inklusive anteiliger Zinsen und ohne zusätzliche Kosten zurückbezahlt. 

          Da es sich bei Darlehen von Privatpersonen um Zinserträge aus einem privaten Darlehen an eine gemeinnützige Organisation handelt, unterliegen diese nicht der KEST. Allerdings müssen diese Einkünfte im Rahmen der Einkommensteuererklärung angegeben und versteuert werden. Für unselbstständig Beschäftigte bedeutet das die Geltendmachung im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung. Hingewiesen wird besonders auf die Möglichkeit, den Veranlagungsfreibetrag für Lohnsteuerpflichtige zu nutzen, der im Jahr 2024 bei € 730,-- pro Jahr liegt. Eine Steuererklärung bzw. Versteuerung ist für Lohnsteuerpflichte erst dann erforderlich, wenn dieser Freibetrag überschritten ist. Wobei die mögliche Spende der Zinserträge zu dem Zeitpunkt abgesetzt werden kann, zudem auch die Zinszahlung erfolgen würde. 

          Bei Unternehmen und juristischen Personen kann die steuerliche Beurteilung jedoch zu Gunsten einer KESt-Pflicht ausgehen. Wir ersuchen darum, dies mit ihrem Steuerberater direkt abzuklären. 

          Entscheiden Sie sich, Ihren Zinsertrag an die Caritas Kärnten zu spenden, besteht die Möglichkeit diesen in Ihrer Steuererklärung als Spende für gemeinnützige Organisationen geltend zu machen. 

          Ja, nach der Mindestvertragsdauer von 5 Jahren kann unter Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist jederzeit gekündigt werden. Unter gewissen Umständen ist es darüber hinaus möglich, vorzeitig vom Vertrag zurückzutreten (Verschlechterung der Vermögenslage). Genaue Informationen über die Rücktrittsmöglichkeiten finden Sie im Dokument „Belehrung über die Rücktrittsrechte“. 

          Die Vertragsdauer ist grundsätzlich unbefristet. Ab dem fünften Vertragsjahr kann auch die Darlehensnehmer*in unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende kündigen. Erfolgt keine Kündigung, läuft der Vertrag unverändert weiter. 

          Im Falle des Ablebens eines Anlegers geht das Nachrangdarlehen auf die Erb*innen über, sofern diese das Erbe antreten. Eine allfällige Kündigung kann nach den vertraglich vereinbarten Konditionen durch die jeweiligen Rechtsnachfolger erfolgen. Sollte über den*die Darlehensgeber*in ein Insolvenzverfahren eröffnet werden, bleibt der Darlehensvertrag unverändert bestehen. In der Regel wird der Insolvenzverwalter Kontakt mit der Darlehensnehmerin aufnehmen um weitere Anweisungen zu geben, wie und an wen die zukünftigen Zahlungen zu leisten sind. 

           

          Es fallen keine Kosten unmittelbar aus der Darlehensverwaltung an. Bankgebühren für die Überweisungen bzw. den Erhalt von Überweisungen aus Zinszahlungen der Caritas Kärnten können abweichen und betreffen Ihre jeweilige Bankverbindung. 

          Zur Zinsberechnung wird die kaufmännische Zinsmethode 30/360 herangezogen, wobei die Bestimmung des Berechnungszeitraums bei Kapitaleinzahlung bzw. Kapitalauszahlung (im Falle der vorzeitigen Kündigung) im laufenden Monat taggleich erfolgt. Berechnungen erfolgen auf 2 Dezimalstellen.

          Beispielrechnung bei einer Veranlagung von EUR 5.000,00
          Investitionssumme: EUR 5.000,00
          Veranlagungsbeginn: 14.04.2026
          Zinszahlung jährlich (bis 31.03. des Folgejahres):
          Vorzeitige Kündigung per 10.10.2032

          Zinssummen:
          5000*1,5%*16 (Tage)/360 = EUR 3,33 Zinsen für April 2026
          5000*1,5%*8 (Monate)/12 = EUR 50,00 Zinsen für Mai-Dez. 2026
          5000*1,5%*5 (Jahre) = EUR 375,00 Zinsen 2027-2031
          5000*1,5%*9 (Monate)/12 = EUR 56,25 Zinsen für Jän.-Sept. 2032
          5000*1,5%*10 (Tage)/360 = EUR 2,08 Zinsen für Oktober 2032

          Buchungen:
          31.03.2027 EUR 53,33
          31.03.2028-2032 jährlich EUR 75,-
          15.10.2032 EUR 5058,33 Rückzahlung Kapital+Zinsen

          Gesamtzinsen ganze Laufzeit: EUR 486,66

          * Die steuerliche Behandlung hängt von deinen persönlichen Verhältnissen ab und basieren auf geltendem Recht, das sich ändern kann. Bei ausschließlich unselbständigen Einkünften besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Freigrenze von 730 Euro pro Jahr zusätzliche steuerfreie Einkünfte zu beziehen. Wir empfehlen die Abklärung mit einem Steuerberater*in.