Unterstützung bei den Energie- und Heizkosten

Sie haben zu wenig Geld für die aktuelle Abrechnung Ihrer Energiekosten? Sie machen sich Sorgen, ob Sie Ihre Wohnung im Winter ausreichend heizen können?

Wir beraten Sie und klären gemeinsam mit Ihnen Ihre finanzielle Situation:

  • Wie viel Geld steht Ihnen im Monat zur Verfügung?
  • Wie hoch sind Ihre monatlichen Kosten für Strom und Wärme?
  • Wie hoch sind Ihre momentanen Rückstände bei den Energiekosten?
  • Wo können Sie sich gut über die aktuellen Tarife bei Energieanbieter*innen informieren?
  • Nutzen Sie bereits alle Förderungen oder Zuschüsse im Bereich der Energiekosten, die Ihnen zustehen?

Warum es so wichtig ist, bei offenen Energiekosten rasch zu handeln:

Energieschulden haben besonders negative Folgen. So können Energielieferverträge seitens der Anbieter*innen gekündigt werden, wenn Sie Ihrer Zahlungsverpflichtung nicht regelmäßig nachkommen. Das hat zur Folge, dass Sie Ihre Wohnung nicht mehr heizen können, oder keinen Strom mehr haben. Deshalb scheuen Sie sich nicht, so rasch als möglich um Unterstützung anzusuchen.

Voraussetzung

Wir sind beim Programm "Wohnschirm" des Sozialministeriums nur für folgende Bezirke zuständig:

  • Villach
  • Villach-Land
  • Feldkirchen
  • Hermagor
  • Spittal an der Drau
  • Klagenfurt-Stadt

Ihr Bezirk ist nicht dabei? Dann wenden Sie sich an die Volkshilfe.

Was Sie bitte zur Beratung gleich mitbringen, damit wir schnellstmöglich helfen können:

  • Meldezettel aller im Haushalt lebenden Personen
  • Ausweisdokument
  • die aktuellen Rechnungen Ihrer Energieanbieter*innen (Strom, Wärme)
  • Einkommensnachweise (z.B. Lohnzettel) aller im Haushalt lebenden Personen – hierzu zählen auch Beihilfen und Alimente
  • Belege über die Höhe von Rückständen bei den Energiekosten
Wir sind Teil des Programms "Wohnschirm"

Das Programm „Wohnschirm“ des Sozialministeriums schützt vor Wohnungsverlust und bei zu hohen Energiekosten.

Der „Wohnschirm Energie“ unterstützt bei hohen Energiekosten und Zahlungsproblemen, die ab 01.07.2021 entstanden sind. Er ergänzt bis Ende 2026 die vorhandenen Unterstützungsleistungen für Energiekosten, etwa der Länder, der Städte oder der Gemeinden.