Der Betriebsrat ist das gewählte Vertretungsorgan der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Er tritt für ihre Rechte gemäß Arbeitsverfassungsgesetz ein und ist Ansprechpartner in arbeitsrechtlichen Belangen.
Die Caritas Kärnten besteht aus vier Vereinen: Kärntner Caritasverband, Caritas Institut für Betreuung und Pflege, Caritas.Team Lebensgestaltung und Caritas-Institut: Kinder und Jugend. Deshalb gibt es mehrere Betriebsrats-Körperschaften, die jeweils eine Betriebsratsvorsitzende als erste Ansprechpartnerin hat.
Der Zentralbetriebsrat ist für Themen, die die gesamte Organisation betreffen, zuständig.
Betriebsratsvorsitzende - Zentralbetriebsrat & Institut für Betreuung und Pflege
Adolf-Kolping-Gasse 6/1
9020 Klagenfurt
Betriebsratsvorsitzende - Caritas.Team Lebensgestaltung
Adolf-Kolping-Gasse 6/1
9020 Klagenfurt
Betriebsratsvorsitzende - Kärntner Caritasverband
Sandwirtgasse 2
9010 Klagenfurt
Die Körperschaft des Instituts für Betreuung und Pflege ist für die Arbeitnehmer*innen der Caritas-Pflegeheime und der Angestellten des genannten Instituts zuständig.
Die Körperschaft des Caritas.Team Lebensgestaltung ist für die Arbeitnehmer*innen der Werkstätten und Wohnhäuser für Menschen mit Behinderung und der Angestellten des genannten Instituts zuständig.
Die Körperschaft des Kärntner Caritasverbandes ist für die Arbeitnehmer*innen der Zentrale und für die Bereiche Menschen in Not, Menschen in Krisen, Mobile Betreuung und Pflege und Schulbildung sowie das Studentenheim Concordia zuständig.