Bei Gewalt nicht weg-, sondern hinschauen

Unsere Beratungsstelle für Gewaltprävention ist zwei Jahre alt und zieht Bilanz. Mehr als 1.300 Menschen – davon 90 Prozent Männer – mussten in dieser Zeit aufgrund eines polizeilichen Annäherungs- und Betretungsverbotes eine verpflichtende sechsstündige Beratung in Anspruch nehmen. Unsere Männerberatung bietet eine weiterführende Beratung an. 

Am 27. November um 18 Uhr spricht die klinische Psychologin und Rechtspsychologin Mercedes Haindl bei einem Impulsvortrag im magdas LOKAL in Klagenfurt zum Thema „Die ganz ,normale´ Gewalt zu Hause“. Bitte unter der Telefonnummer 0463/26 52 60 oder per E-Mail bfg(at)caritas-kaernten.at gleich anmelden!  

„Oberste Priorität bei Gewaltdelikten ist der Schutz der Opfer. Unsere Erfahrungswerte zeigen, dass die zielgerichtete Arbeit mit den Gefährder*innen einen großen Beitrag zur Verringerung der Gefahr leisten kann“, sagt Ursula Luschnig als Leiterin unserer Beratungsstelle für Gewaltprävention. Diese Stelle gibt es seit 1. September 2021. Seither müssen Menschen, gegen die ein polizeiliches Annäherungs- und Betretungsverbot ausgesprochen wird, eine verpflichtende sechststündige Beratung in Anspruch nehmen. Mehr als 1.300 Personen, davon 90 Prozent Männer, haben das schon getan. „Um die Sicherheit von Frauen zu erhöhen, stehen unsere Mitarbeiter*innen auch in einem ständigen und engen Austausch mit der Polizei, Justiz und Opferschutzeinrichtungen, wie dem Gewaltschutzzentrum und den Frauenhäusern“, so Luschnig.  Darüber hinaus hat unsere Männerberatung ein spezielles Anti-Gewaltprogramm entwickelt, um den Männern auch weiterführende, kostenlose Beratung anzubieten.

Opferschutz, Täterarbeit & Krisenhilfe

Am Anfang steht zumeist ein Streit, eine Drohung oder eine Handlung, die eskaliert. Die Polizei wird gerufen und deeskaliert die Situation: Gegen die Gewaltanwender (zumeist Männer) kann ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen werden. „Oft befinden sich diese in einer existenziellen, emotionalen und für das betroffene Umfeld gefährlichen Krisensituation. Oft fühlen sie sich ungerecht behandelt und alleingelassen. Gewaltanwender geben der Partnerin, dem Opfer, die Schuld für diese Situation, was wiederum ihre Gewaltphantasien nähren kann. Dahinter stehen jedoch oft Gefühle der Scham, Reue oder Angst vor Trennung“, sagt Luschnig mit Blick auf den Beratungsalltag.

Gleichzeitig eigne sich diese Situation für einen Neuanfang. Dafür braucht es Unterstützung bei der Reflexion der Tat. Nur so können nachhaltige Verhaltensänderungen – Alternativen zur Gewaltanwendung – initiiert werden. Um die notwendigen Veränderungen in die Wege zu leiten, ist die Person, gegen die ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wurde, dazu verpflichtet, sich binnen fünf Tagen nach der Aussprechung des Verbots mit einer Beratungsstelle für Gewaltprävention in Verbindung zu setzen, um einen Termin für eine Gewaltpräventionsberatung zu vereinbaren.

Neuanfang und Gewaltprävention

„Gewalt ist ein Problem in und von unserer Gesellschaft. Die Folgeschäden von gewaltsamen Übergriffen sind für Betroffene und ihr Umfeld oft über Jahre oder über ein ganzes Leben spürbar“, weiß Luschnig. Und: „Gewalttätiges Verhalten ist veränderbar. Ein wirksamer Schutz vor Gewalt kann nur in einer persönlichen Konfrontation der gewaltanwendenden Person mit den Folgen seiner Tat und dem Eröffnen von Möglichkeiten zur Veränderung ihrer Konfliktmuster erreicht werden.“

Die Mitarbeiter*innen der Beratungsstellen für Gewaltprävention unterstützen gewalttätige Menschen mit Rat und Tat: Ziel ist es, dass die Gefährder*innen Verantwortung für ihr gewalttätiges Verhalten übernehmen. Gemeinsam wird an der Bewältigung der Stresssituation gearbeitet und Schritte zur sofortigen Beendigung der Gewalthandlung gesetzt. In Einzelgesprächen werden neue Formen erabeitet, mit Konflikten und Aggressionen gewaltfrei umzugehen.

16 Tage gegen Gewalt an Frauen und Mädchen

Im Rahmen der internationalen Kampagne „16 Tage gegen Gewalt an Frauen und Mädchen“, die jedes Jahr vom 25. November bis 10. Dezember stattfindet und die mit Aktionen auf das Recht auf ein gewaltfreies Leben aufmerksam macht, lädt die Beratungsstelle für Gewaltprävention Kärnten zum Impulsvortrag „Die ganz ,normale´ Gewalt zu Hause mit der klinischen Psychologin und Rechtspsychologin Mercedes Haindl. Laut Statistik Austria gab es im Jahr 2022 zwischen sieben und 37 Prozent Gewalt in intimen Beziehungen. Haindl: „Das sind nur Fälle, von denen wir explizit wissen. Wo fängt nun häusliche Gewalt an, wo kann sie enden? Gewalt hat viele Gesichter, und es liegt an uns, den Blick davor nicht abzuwenden.“ Im Vortrag werden verschiedene Ausprägungen der Gewalt sichtbar und für jeden und jede verständlich gemacht – Aufklärung trägt zur Gewaltprävention bei, indem eine (Früh-)Erkennung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen möglich wird.

Vortrag „Die ganz ,normale´ Gewalt zu Hause“ mit Magistra Mercedes Haindl  

Wann? am 27. 11. 2023 um 18 Uhr
Wo? magdas Lokal, Stauderplatz 1, 9020 Klagenfurt

Um Reservierung beziehungsweise Anmeldung wird gebeten: 
Telefon:
0463/26 52 60
Mail: bfg(at)caritas-kaernten.at
Eintritt: freiwillige Spenden