Kelag Hochwasserhilfe neuerlich verlängert

Die mit 500.000 Euro dotierte Hochwasserhilfe der Kelag wird bis 30. Juni 2024 verlängert. Anträge werden von unserer Sozialberatung abgewickelt. 

Die Kelag hat nach den Unwettern des Sommers 2023 in Kooperation mit uns eine mit 500.000 Euro dotierte Hochwasserhilfe eingerichtet. Damit können Betroffene die finanzielle Belastung zusätzlicher Stromkosten für den Betrieb von Pumpen und Trocknungsgeräten abfedern. Hilfe gibt es unter gewissen Voraussetzungen auch für Betroffene der Hochwasser im Herbst 2023. Deshalb wurde die Antragsfrist nun bis 30. Juni 2024 verlängert.

Bereits 87 Hilfesuchende wandten sich bisher an unsere Sozialberatung. Den meisten Hilfesuchenden konnte bereits finanzielle Unterstützung ausbezahlt werden. Anspruch auf die Kelag Hochwasserhilfe haben Privatkunden der Kelag und der Kärnten Netz in Kärnten, unabhängig vom Stromanbieter, sofern deren Strom-Mehrkosten nicht von einer Versicherung gedeckt sind. Betroffene Wohnungs- oder Hauseigentümer können ihre Anträge bei uns stellen. Unsere Mitarbeiter*innen überprüfen die Anträge sowie Kundendaten und organisiert die Auszahlung der Kelag Hochwasserhilfe.